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Biosiegel |
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Das Biosiegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit dem
Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden. Die Genehmigung
zur Verwendung des Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist
an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung
der Kriterien durch die Erzeuger wird durch eine Dokumentationspflicht
sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben sichergestellt.
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Das offizielle deutsche Biosiegel ist ein sechseckiges,
grün umrahmtes Symbol, mit dem seit September 2001 Lebensmittel
und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien
der EG-Öko-Verordnung genügen. Mit zunehmender Verwendung in Deutschland
wächst auch der Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten.
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Die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer spricht sich für ein einheitliches EU-Biosiegel aus, das verpflichtend eingeführt werden soll. In Deutschland wird das EU-Biosiegel wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände so gut wie garnicht verwendet. In anderen Mitgliedsstaaten der EU hat es sich bereits stärker durchgesetzt. |
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Das Biosiegel kennzeichnet generell Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es weitere Label, die andere, teilweise strengere Anforderungen stellen. Bio-Produkte sind nicht unbedingt reine naturbelassene Lebensmittel, da die Zugabe von künstlich hergestelltem Aroma zur Geschmacks- verbesserung eingeschränkt erlaubt ist. Der Zusatz von Aromastoffen ist erlaubt, wenn es sich um natürliche oder naturidentische Aromen handelt. Folgeprodukte mit Zutaten aus ökologischem Anbau werden ohne Geschmacksverstärker hergestellt. Das Biosiegel kennzeichnet nicht automatisch ein hohe Produkt-Qualität, doch es sichert immer einen vorgegebenen Herstellungsrahmen. Werden unmenschliche Arbeitsbedingungen auf konventionellen Bananenfarmen etc. betrachtet, bewirkt man somit auch, daß die Farmer nicht mit schädlichen Pestiziden im ungeschützten Körperkontakt arbeiten müssen und dadurch direkter Schädigung ausgesetzt sind. Ähnliche weitere Aspekte, im Bezug auf unnatürliche Herstellung und Weiterverarbeitung, lassen sich durch das Biosiegel also beenden oder minimieren. Mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel dürfen |
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| Weitere Informationen zum Thema: | ||||||||||||||||
| bio-siegel.de - Bio nach EG-Öko-Verordnung | ||||||||||||||||
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